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Pflegegrade einfach erklärt: Antrag, Einstufung, Leistungen

Pflegegrade sind die Grundlage für fast alle Leistungen der Pflegekasse. Wer welchen Grad bekommt, hängt von der Selbstständigkeit im Alltag ab. In diesem Ratgeber erklären wir die fünf Pflegegrade verständlich, zeigen, wie der Antrag funktioniert und welche Geldleistungen Ihnen je Pflegegrad zustehen. Mit Praxistipps für den MDK-Besuch.

von TomCare Redaktion
Unterlagen werden am Tisch durchgegangen und unterschrieben

Was ist ein Pflegegrad überhaupt?

Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht, kann er einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse anerkannt, die zur Krankenkasse gehört. Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen finanzielle und sachliche Leistungen zu: Pflegegeld, wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird, Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst kommt, plus Verhinderungspflege, Entlastungsbeträge und Hilfsmittel.

Es gibt fünf Pflegegrade, von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Welcher Grad anerkannt wird, entscheidet eine Gutachterin oder ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) bei einem Hausbesuch anhand eines Punktesystems.

Wichtig: Pflegegrade sind nicht an eine bestimmte Diagnose gebunden. Es zählt nicht, was Sie haben, sondern wie es Sie im Alltag einschränkt.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte. Erhebliche Beeinträchtigung.

Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte. Schwere Beeinträchtigung.

Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte. Schwerste Beeinträchtigung.

Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte. Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen.

Was zählt im Punktesystem? Sechs Lebensbereiche werden bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Welche Leistungen stehen Ihnen je Pflegegrad zu?

Pflegegeld (wenn pflegende Angehörige die Pflege übernehmen): Pflegegrad 2: 332 Euro monatlich, Pflegegrad 3: 573 Euro, Pflegegrad 4: 765 Euro, Pflegegrad 5: 947 Euro. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, nur den Entlastungsbetrag.

Pflegesachleistungen (wenn ein Pflegedienst die Pflege übernimmt): Pflegegrad 2: 761 Euro monatlich, Pflegegrad 3: 1.432 Euro, Pflegegrad 4: 1.778 Euro, Pflegegrad 5: 2.200 Euro.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für alle Pflegegrade. Nutzbar für Betreuungs- und Hauswirtschafts-Leistungen.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich für Bewohner:innen einer Pflege-WG ab Pflegegrad 1.

Tagespflege: Zusätzlicher monatlicher Sachleistungsbetrag, je nach Pflegegrad zwischen 770 Euro (Pflegegrad 2) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5), zählt zusätzlich zur ambulanten Sachleistung.

Wie stellen Sie einen Pflegegrad-Antrag?

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen. Pflegekasse ist gleich Krankenkasse. Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail mit dem Satz: „Ich beantrage Pflegeleistungen nach SGB XI.“ Sie bekommen einen Antragsbogen zugeschickt.

Schritt 2: MD-Gutachten vor Ort. Innerhalb von zwei bis sechs Wochen meldet sich der Medizinische Dienst und vereinbart einen Hausbesuch.

Schritt 3: Schriftlicher Bescheid. Innerhalb von einigen Wochen kommt der Bescheid mit dem zuerkannten Pflegegrad. Ab dem Datum der Antragstellung gilt der Pflegegrad rückwirkend.

Schritt 4: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad Widerspruch. Sie haben einen Monat Zeit für den schriftlichen Widerspruch. In vielen Fällen lohnt es sich.

Praxis-Tipps für den MD-Besuch

Bereiten Sie den Tag nicht zu gut vor. Die Gutachterin soll die normale Alltagssituation sehen.

Führen Sie ein Pflegetagebuch. In den zwei bis drei Wochen vor dem Termin schreiben Sie auf, was die pflegebedürftige Person zu welcher Tageszeit braucht.

Sprechen Sie über schlechte Tage. Demenz, Depression und chronische Schmerzen sind nicht jeden Tag gleich.

Lassen Sie Angehörige mit dabei sein. Die pflegende Angehörige kann Beobachtungen einbringen.

Fragen Sie bei Unklarheiten. Die Gutachterin ist nicht Ihre Gegnerin, sondern soll die Situation richtig erfassen.

Bitten Sie um eine Kopie des Gutachtens. Das hilft bei Widerspruch und für Folge-Anträge.

Wann lohnt sich eine Höherstufung?

Pflegegrade sind nicht endgültig. Wenn sich der Zustand verschlechtert, sei es durch Krankheits-Progression oder durch ein einschneidendes Ereignis wie einen Sturz oder Schlaganfall, können Sie eine Höherstufung beantragen. Der Antrag funktioniert wie der Erstantrag. Wir empfehlen eine Höherstufung in der Regel, wenn der Hilfebedarf bei Körperpflege oder Mobilität deutlich gestiegen ist, Demenz fortgeschritten ist, neue Krankheits-Anforderungen dazugekommen sind oder das pflegende Umfeld die aktuelle Versorgung nicht mehr leisten kann.

Wo bekommen Sie Hilfe?

Pflegestützpunkte in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bieten unabhängige Beratung kostenlos.

Pflegedienste wie TomCare beraten zu allen Pflegegrad-Themen, helfen beim Antrag und bei Widerspruch. Auch wenn Sie noch nicht unser Kunde sind, sind die ersten Beratungs-Schritte kostenlos.

Verbraucherzentralen bieten Pflege-Beratung an.

Jede Pflegekasse bietet kostenlose telefonische Beratung an.

Zusammenfassung

Pflegegrade sind die Grundlage für fast alle Leistungen der Pflegekasse. Es gibt fünf Stufen, die anhand von sechs Lebensbereichen bewertet werden. Der Antrag läuft über die Krankenkasse, ein MD-Gutachter:in besucht Sie zuhause. Mit anerkanntem Pflegegrad stehen Ihnen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge, Verhinderungspflege und weitere Leistungen zu. Wir empfehlen, beim Erstantrag ein Pflegetagebuch zu führen und beim MD-Besuch realistisch zu schildern, wie es an schlechten Tagen aussieht. Bei zu niedriger Einstufung lohnt sich oft ein Widerspruch.

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